Rechtsanwältin
Rechtsanwältin für Migrations- und Aufenthaltsrecht in Berlin
Das deutsche Aufenthaltsrecht ist selten unkompliziert — besonders, wenn das Verfahren in einer fremden Sprache geführt wird. Als Rechtsanwältin berate und vertrete ich in sämtlichen Fragen des Migrationsrechts: Arbeitserlaubnisse und Blaue Karte EU, Familiennachzug, Niederlassungserlaubnis und Staatsangehörigkeitsrecht. Sie arbeiten von der ersten Beratung bis zur endgültigen Entscheidung direkt mit mir zusammen — Sie wissen jederzeit, wo Ihr Verfahren steht und welche Optionen Sie haben.
Für wen ich arbeite
Zu meinen Mandantinnen und Mandanten zählen Fachkräfte, die ein Blue-Card-Angebot verhandeln, Familien, die den Nachzug planen, Gründerinnen, Gründer und Freiberufler in Berlin, Studierende auf dem Weg vom Abschluss zur Anstellung — und deutsche Arbeitgeber, deren internationale Beschäftigte aufenthaltsrechtliche Unterstützung brauchen. Die Beratung erfolgt nach Wunsch auf Deutsch oder Englisch.
Wie ich arbeite
Aufenthaltsrechtliche Verfahren scheitern an Details: ein Gehalt, das wenige hundert Euro unter der Schwelle liegt, eine versäumte 90-Tage-Frist, eine Versicherungslücke bei der Sicherung des Lebensunterhalts. Mein Ansatz: Ich finde diese Details, bevor die Behörde es tut. Sie arbeiten direkt mit mir — einer zugelassenen Rechtsanwältin — und nicht mit einem Sachbearbeiter oder einem Portal. Am Anfang steht eine Beratung, nach der Sie drei Dinge wissen: ob Ihr Ziel erreichbar ist, welcher Weg passt und was als Nächstes zu geschehen hat.
Meine Beratungsfelder
Arbeitserlaubnisse — Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG), Aufenthaltstitel für Fachkräfte (§§ 18a, 18b), Chancenkarte, selbständige und freiberufliche Tätigkeit einschließlich der Berliner Praxis für Künstlerinnen und Künstler. Familiennachzug — Ehegatten, Kinder und seit der Reform 2024 auch Eltern von Fachkräften; Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürgern. Niederlassungserlaubnis — § 9 AufenthG und Daueraufenthalt-EU (§ 9a), einschließlich der verkürzten Fristen für Inhaber der Blauen Karte. Staatsangehörigkeit — Einbürgerung, Erklärungserwerb nach § 5 StAG, Erwerb durch Abstammung und durch Geburt in Deutschland — Mehrstaatigkeit ist inzwischen grundsätzlich zulässig.
Warum frühe Beratung sich lohnt
Die meisten aufenthaltsrechtlichen Probleme sind leichter zu vermeiden als zu reparieren. Eine Beratung, bevor Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben, den Flug buchen oder den Antrag stellen, spart regelmäßig Monate — und rettet manchmal das ganze Verfahren. Wenn Sie einen Umzug nach Deutschland planen oder sich Ihre Situation hier geändert hat: Sprechen Sie mit mir.